Rechtsprechung
VG Arnsberg, 10.11.1988 - 1 K 1186/88 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 17.05.1995 - 1 S 1306/95
Verkaufsoffener Sonntag - zur ähnlichen Veranstaltung iSd LadSchlG § 14 Abs 1
Durch diese sprachliche Zuordnung ist klargestellt, daß nur solche Veranstaltungen das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen erlauben, die, ohne selbst Märkte oder Messen zu sein, ihnen ähnlich sind (vgl. VG Arnsberg, Urt. v. 10.11.1988 1 K 1186/88 -, GewArch 1989, 389, 390).Der Einzelhandel soll die Möglichkeit haben, den Besucherandrang geschäftlich nutzen zu können; der Einzelhandel soll auf diese Weise an der geschäftlichen Nutzung des Besucherstroms ebenso teilhaben können wie die Betreiber der Verkaufsstände des Marktes (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 14.10.1994 - 11 B 12552/94 -, GewArch 1995, 37; VG Arnsberg, Urt. v. 10.11.1988, a.a.O.).
Ob darüber hinaus, wie vom Verwaltungsgericht (unter Hinweis auf das VG Arnsberg, Urt. v. 10.11.1988, a.a.O. und Stober, Kommentar zum Ladenschlußgesetz, a.a.O.) angenommen, die Voraussetzung aufgestellt werden muß, daß die Veranstaltung wie Messen und Märkte für den jeweiligen Ort oder die Region typisch sein muß, läßt sich weder aus dem Gesetzeswortlaut noch nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Bestimmungen mit der erforderlichen Eindeutigkeit entnehmen und muß daher ebenfalls einer abschließenden Klärung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.